Glossar

ABDA Cave-Check

Cave bedeutet eigentlich Vorsicht und beinhaltet zugleich eine Warnung. Der bekannte lateinische Terminus wurde bewusst für ein innovatives Modul zur ABDA-Datenbank gewählt. Mit CAVE kann der Apotheker bei der Arzneimittelauswahl auf patientenindividuelle Risiken prüfen.

ADAS

Bundesverband deutscher Apothekensoftwarehäuser

http://www.adas.de/

Arzneimittelkonto NRW 

Ein Projekt im Rahmen des Leitmarktwettbewerbes Gesundheit.NRW im Zeitraum vom 12.04.2016 - 11.07.2019.

Im Arzneimittelkonto NRW werden patientenindividuell Medikationen und Diagnosen zusammengeführt. Auf dieser Datenbasis führen intelligente AMTS-Prüfprogramme bei den teilnehmenden Ärzten und Apothekern in Verbindung mit der Vermeidung von Medienbrüchen zu den Pflegeeinrichtungen zu einer erhöhten Arzneimitteltherapiesicherheit.

Die technologische Basis für das Arzneimittelkonto NRW ist die CGM LIFE Gesundheitsakte.

Arzneimittelkonto NRW PLUS

Ein Projekt im Rahmen des Leitmarktwettbewerbes Gesundheit.NRW im Zeitraum vom 01.11.2019 - 31.10.2022.

Das Arzneimittelkonto NRW PLUS verbindet die FallAkte Plus und das Arzneimittelkonto NRW. Dieser innovative sektorübergreifende Ansatz soll die digitalen Prozesse zwischen Krankenhäusern und ambulanter Versorgung nachhaltig verbessern. Durch die Optimierung des elektronischen Informationsaustausches zwischen dem niedergelassenen und dem stationären Sektor, des Apothekers und vor allem durch die Möglichkeit der aktiven Einbindung des Patienten (durch eine kostenfreie App) wird die Arzneimitteltherapiesicherheit deutlich erhöht werden. Das Projekt "Arzneimittelkonto NRW PLUS" ist darüber hinaus ein Mehrwert für Ärzte aller Fachrichtungen, Apotheken und Patienten in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Arzneimittelkonto NRW PLUS als gemeinsame Datenbasis können Ärzte und Apotheker ohne Medienbrüche die Gesamtmedikation des Patienten einsehen und bearbeiten. Via App kann auch der Patient direkt mitwirken. Ziel ist es, bei Multimorbidität und damit einhergehender Polypharmazie, unerwünschte Arzneimittelwirkungen sowie Doppelverordnungen zu vermeiden. Dabei wird bei jeder Neuverordnung oder Änderung der Medikation eine Prüfung auf Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Check) durchgeführt.

Die Teilnahme an dem Projekt ist für die Teilnehmer kostenfrei.

Arzneimitteltherapiesicherheit 

Arzneimitteltherapiesicherheit bedeutet, die Auswahl der sichersten Medikation für den Patienten unter Berücksichtigung der persönlichen Situation zu finden. Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Diagnosen und die Gesamtmedikation in Bezug auf Interaktionen, Kontraindikationen, Allergien etc. sollten stets beachtet werden. Um eine erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten, sind die Dosierungen sowie die Einnahmeanweisungen einzuhalten. Ziel der Arzneimitteltherapiesicherheit ist es, unerwünschte Arzneimittelereignisse zu vermeiden und damit Risiken bei der Therapie zu minimieren.

Arzneimitteltherapiesicherheits-Check (AMTS-Check)

Eine Software in den Arzt- und Apothekeninformationssystemen, welche den Arzt oder Apotheker bei der Verordnung unterstützt, um so unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu vermeiden.

Der AMTS-Check berücksichtigt dabei Arzneimittelinteraktionen, Kontraindikationen, Doppelverordnungen, Risiken bei schwangeren und stillenden Patientinnen, wirkstoffbezogene Allergierisiken sowie die PRISCUS-Liste.

Bundesmedikationsplan

Aufgrund des inzwischen in Kraft getretenen E-Health-Gesetzes haben GKV-Versicherte ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans in Papierform durch den Vertragsarzt, wenn mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig angewandt werden.

Der Medikationsplan gibt dem Patienten einen Überblick über seine Präparate und unterstützt ihn bei der korrekten und sicheren Einnahme seiner Medikation. Das Standardformat ermöglicht den Austausch von Medikationsdaten zwischen unterschiedlichen Behandlern, wodurch mögliche Risiken und Unverträglichkeiten leichter entdeckt und vermieden werden können.

bvitg e. V.

Bundesverband Gesundheits-IT e. V.

http://www.bvitg.de/

Compliance

In der Medizin spricht man von Compliance bzw. Komplianz des Patienten als Oberbegriff für dessen kooperatives Verhalten im Rahmen der Therapie.

CGM LIFE Gesundheitsakte

Der Patient ist Eigentümer seiner Gesundheitsakte und besitzt volle Datenhoheit.

• Der Arzt führt die Akte im Auftrag des Patienten.

• Der Patient kann eigene Einträge erstellen.

• Alle Einträge sind nur vom Autor selbst änderbar.

CGM LIFE - Patentierte Sicherheitsarchitektur

Die persönliche Gesundheitsakte CGM Life ist patientenzentriert und arztbegleitet. Ohne die Zustimmung des Patienten als Inhaber der Gesundheitsakte ist kein Datentransfer möglich. Dafür sorgt unser „technischer Beschlagnahmeschutz“. Darüber hinaus wird bei jeder Transaktion die Identität geprüft. Patient und Arzt müssen sich mit ihren jeweiligen Zugangsdaten eindeutig identifizieren, um Zugriff auf das CGM Life-System und die Daten in der Gesundheitsakte zu erhalten.

Alle von CGM Life verwalteten medizinischen Daten werden unversehrt, vollständig und gültig vorgehalten.

https://www.cgm.com/de/arzt_zahnarzt/versorgung_kostentraeger/digitale_pati

Datenschutz

Ihre Patientendaten gehören zu Ihren persönlichen Daten. Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser dürfen diese nur mit Ihrem Einverständnis weitergeben.

EFRE

Europäischer Fonds für regionale Entwicklunghttp://www.efre.nrw.de/

FallAkte Plus

FallAkte Plus ist eine TÜV-geprüfte elektronische Zusammenarbeitsplattform für die sichere Arzt-zu-Arzt-Kommunikation mit zertifiziertem Datenschutz und unterstützt die IHE-konforme Spezifikation EFA 2.0. Betreiber ist die HEALTHCARE IT-Solutions GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Uniklinik RWTH Aachen. Die FallAkte Plus ermöglicht medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Klinikketten, Ärztenetzen oder Praxen die gemeinsame Nutzung und Pflege elektronischer Fallakten (EFA) ihrer Patienten. Dies unterstützt die ärztliche Zusammenarbeit bei der Behandlung gemeinsamer Patienten über Sektoren- und Institutionsgrenzen hinweg.

FallAkte Plus

Generika

Als Generikum (Plural Generika), häufig auch Nachahmerpräparat genannt, bezeichnet man ein Arzneimittel, das eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments ist. Sie sind in der Regel deutlich preiswerter als Originalpräparate.

Die Apothekerin/der Apotheker ist verpflichtet, ein anderes preisgünstigeres Mittel mit dem gleichen Wirkstoff auszugeben (Generika), wenn die Ärztin/der Arzt dies auf der Verordnung zugelassen hat (das sogenannte "aut-idem" Feld nicht angekreuzt hat).

Interaktion

Neben Medikamenten können auch Nahrungs- und Genussmittel mit Arzneimitteln interagieren. Das Standardbeispiel ist die gegenseitige Wirkungsverstärkung von Alkohol und Beruhigungsmitteln. Alkohol, Nikotin und Koffein sind als pharmakologisch wirksame Substanzen im Zusammenhang mit eingenommenen Medikamenten zu werten. Rauchen führt zum beschleunigten Abbau vieler Arzneistoffe und damit zu kürzerer Wirkung, schwarzer Tee verringert die Aufnahme vieler Wirkstoffe in den Körper.

Konsortium Arzneimittelkonto NRW PLUS

Als Konsortium wird der vorübergehende Zusammenschluss von Unternehmen zur gemeinsamen Abwicklung von Geschäften bezeichnet.

Im Projekt Arzneimittelkonto NRW PLUS besteht das Konsortium aus der CompuGroup Managementgesellschaft mbH, Uniklinik RWTH Aachen und der Universität Bielefeld.

Medienbruch

Wird beispielsweise ein ausgedrucktes Textdokument oder ein empfangenes Fax als Textdatei in einen Computer eingegeben, so findet ein Medienbruch statt. Solche Medienbrüche unterbrechen den Verarbeitungsprozess und die Informationskette und verursachen Fehler, Verzögerungen und Kosten. Deswegen wird in geschäftlichen Prozessen darauf geachtet, dass diese von der Informationsbeschaffung über deren Bearbeitung ohne Medienbruch erfolgen.

Multimorbidität

Unter Multimorbidität oder Polymorbidität (lateinisch für Mehrfacherkrankung) versteht man das gleichzeitige Bestehen mehrerer Krankheiten bei einer einzelnen Person.

OTC

OTC-Arzneimittel (engl. over the counter ‚über die Ladentheke verkauft‘) ist die Bezeichnung für Arzneimittel, die ohne ärztliche Verschreibung erworben werden können, das heißt, nicht verschreibungspflichtig sind. Man spricht auch von rezeptfreien Medikamenten. Dabei kann es sich sowohl um apothekenpflichtige als auch nicht apothekenpflichtige Präparate handeln.

Polypharmazie

Polypharmazie ist die regelmäßige tägliche Einnahme von fünf oder mehr verschiedenen Medikamenten, welche durch das Arzneimittelkonto verwaltet und auf Wechselwirkungen geprüft werden können, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern.

PRISCUS-Liste

Die PRISCUS-Liste (von lat. priscus, altehrwürdig) ist eine Liste von 83 Wirkstoffen, die für ältere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen potentiell ungeeignet sind.

Diese Wirkstoffe werden beim Arzneimitteltherapiesicherheits-Check und ABDA Cave-Check automatisch mitberücksichtigt.

Revisionssicherheit

Der Begriff Revisionssicherheit bezieht sich auf die revisionssichere Archivierung für elektronische Archivsysteme. Der Begriff orientiert sich am Verständnis der Revision aus wirtschaftlicher Sicht und betrifft aufbewahrungspflichtige oder aufbewahrungswürdige Informationen und Dokumente. Revisionssicherheit schließt sichere Abläufe, die Organisation des Anwenderunternehmens, die ordnungsgemäße Nutzung, den sicheren Betrieb und den Nachweis in einer Verfahrensdokumentation ein. Wesentliches Merkmal revisionssicherer Archivsysteme ist, dass die Informationen wieder auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher archiviert sind.

Die CGM LIFE Gesundheitsakte erfüllt die Anforderungen der Revisionssicherheit vollumfänglich.

UAE

Ein unerwünschtes Arzneimittelereignis (UAE) ist ein unerwünschtes Ereignis, das in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Arzneimittelgabe stattfindet. Dies können Veränderungen von Laborwerten sein, aber auch das Neuauftreten von Symptomen oder gar Erkrankungen. Das Auftreten eines unerwünschten Arzneimittelereignisses muss nicht in kausalem Zusammenhang mit der Arzneimittelgabe stehen. Besteht jedoch ein solcher Zusammenhang, spricht man von einer unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW).

UAW

Eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) ist eine neben der beabsichtigten Hauptwirkung eines Arzneimittels auftretende Wirkung und wird umgangssprachlich auch Nebenwirkung genannt.